Panoramafreiheit

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Die Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) ist eine Schranke des Urheberrechts, die es jedermann erlaubt, Werke (z. B. Gebäude oder auch eine bleibende Installation (Kunst)), die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dafür die sonst erforderliche Genehmigung einholen zu müssen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung. Panoramafreiheit bedeutet jedoch nicht, dass solche Bilder automatisch auch hinsichtlich sonstiger Verbote unbedenklich sind, die unabhängig vom Urheberrecht bestehen und sich z. B. aus dem Datenschutz ergeben können.


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