Pflegestützpunkt

Aus Buergerwiki Bodensee
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Ein Pflegestützpunkt soll die zentrale Anlaufstelle zur Beratung und Unterstützung der Betroffenen bei der Organisation der Pflege in einer näheren Umgebung sein. Er kann Teil einer Sozialstation sein. Er ist nicht auf bestimmte Behinderungen oder Krankheiten spezialisiert. Er dient nicht der stationären Versorgung.

Ab dem 1. Januar 2009 besteht für Betroffene (Pflegebedürftige Personen) und deren Angehörige ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung. Die Pflegeversicherungen sind ab dann verpflichtet, für ihre Versicherten ein individuelles Fallmanagement zur Verfügung zu stellen (engl. Fachausdruck Case-Management). Das deutsche Bundeskabinett hat im Oktober 2007 den Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beschlossen, dem der Bundesrat im April 2008 zugestimmt hat. Dieser Entwurf enthält die beabsichtigten Regelungen zur Errichtung von Pflegestützpunkten.

Siehe auch



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