Pflegenotstand

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In der deutschen professionellen Kranken- bzw. Alten-Pflege wird seit 1960 wiederholt dann von Pflegenotstand gesprochen, wenn der Personalbedarf der verschiedenen Gesundheitseinrichtungen nicht mit ausreichend ausgebildeten Fachkräften aus der Region gedeckt werden kann.

Erste Anzeichen

In der Regel rufen nicht die verantwortlichen Leitungskräfte der Einrichtungen oder "zuständige" Politiker den Pflegenotstand aus, sondern Interessenvertretungen der Beschäftigten (wie die Gewerkschaft verdi/ötv). Wer öffentlich einen Personalnotstand bekennt, riskiert dabei der "Schuldige" zu sein, der die Pfegeberufe in der Öffentlichkeit herabsetzt. Jedoch ist eine nachvollziehbare Warnung vor Leistungsabbau im Gesundheitswesen bisher ein sehr wirksamens politisches Mittel gewesen.

2010: Gewerkschaftsverbände und Wohlfahrtsverbände haben in Hannover vor einem Pflegenotstand in der Altenpflege gewarnt. Bei einem zusätzlichen Bedarf von 53.400 Pflegenden bis zum Jahr 2030 und in den ambulanten Diensten würden 26.000 zusätzliche Kräfte gebraucht. (nach Evangelische Pressedienst)

Werbekampagnen

Seit 1990 werden alle 4 bis 6 Jahre Medienkampagnen gestartet, die massiv Interesse für die Pflegeausbildungen wecken sollen. Zumindest im Ruhrgebiet berichten seit Mitte der 1990er Jahre Berufanfänger durchgängig von ihren Schwierigkeiten, gesicherte Arbeitsverträge abzuschließen. Angeboten werden Teilzeitverträge, Zeitverträge oder Verträge, die schlechtere Bedingungen bieten als der eigentlich gültige Tarifvertrag (Tarifflucht).

Gleichzeitig berichten Pflegedienstleitungen vielfach von großen Schwierigkeiten, qualifiziertes und engagiertes Personal zu finden, und beklagen die hohe Personalfluktuation. Die Verweildauer im Beruf wird immer wieder als zu kurz beschrieben.

Wird der Pflegenotstand nur aus der Sicht einer Einrichtung betrachtet, kann er Auslöser einer nach unten gerichteten Spirale werden: Weil die Einrichtung zu wenig Personal beschäftigt, gerät sie (berechtigt) in einen schlechten Ruf bei potentiellen Mitarbeitenden. Neue Mitarbeitende sind trotz Werbeaufwand kaum zu gewinnen. Die Versorgungsqualität der Einrichtung sinkt weiter. Wer dort weiter arbeitet, trägt die Verantwortung bei auftretenden Fehlern. Der Anreiz zum Stellenwechsel steigt. Personalfluktuation bzw. das Ausmaß an vorhandenem Stammpersonal können als ein Maßstab für Pflegequalität angesehen werden.

Vorhersagbarkeit oder Naturereignis?

Die demografische Entwicklung lässt auf Bundesebene mit der Abnahme der Berufsanfänger so eine Situation nach 2010 wieder als sehr wahrscheinlich vorhersehen, wenn es nicht gelingt, zusätzlich zu Ausbildungswilligen auch Wiedereinsteiger nach der Elternzeit für das Berufsfeld zu werben.

Regional können zusätzliche Faktoren zu einer angespannten Situation beitragen, wie es am Beispiel der Mietkosten der 1990er Jahre im Großraum München zu beobachten war.

Die WHO veröffentlicht immer wieder Zahlen, die weltweit einen Mangel an qualifizierten Pflegekräften nachweisen. Es wird dabei von einem caredrain gesprochen (analog zu braindrain). Damit ist der Abfluss benötigten Pflegepersonals aus "ärmeren" Heimatländern in "reiche" Länder beschrieben, die sich die massenhafte Anwerbung von ausländischen Pflegekräften leisten. Beispiel: Aus den Philippinen in die USA: die US-amerikanischen Kliniken stellen die im Heimatland zu Medizinern Ausgebildeten als Pflegekräfte ein.

Debatte 2011

Unter der Überschrift "Notstand in der Altenpflege" … im Jahr 2030) kam es 2011 zu einer gespensterhaften öffentlichen Diskussion: in der Regierungskoalition soll es Überlegungen geben, die - wahrscheinlich mit einem steigenden Beitragssatz verbundene - "Reform" der Pflegeversicherung auf die Zeit nach der Bundestagswahl 2013 zu verschieben. Mit den Zahlen künftig Pflegebedürftiger wird über die Umfinanzierung der Beiträge zum Gesundheitswesen diskutiert. Die zu geringe Zahl der jetzigen oder der künftig Pflegenden wird zwar erwähnt. Aber die Veränderung dieser Zahlen ist nicht das Ziel der Debatte sondern allein die Veränderung der Einzahlungen in die Gesetzliche Sozialversicherung. Es sei unklar, auf welche Seite sich der neue Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) schlage. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), sowie der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Gruppe, Stefan Müller, fordern mit weiteren 20 "jungen" CDU-Abgeordneten die Einführung eines Kapitalstocks, aus dem die Pflegekosten in Zukunft (teilweise) bezahlt werden sollen. Zahlbar durch die jetzigen Versicherten - nicht aus Steuermitteln und nicht durch die Arbeitgeber. (Interessanterweise ein alter FDP-Vorschlag). "Die Pflege wird teurer, deshalb brauchen wir die Kapitalrücklage", sagte Spahn. Was das mit der Anwerbung von Pflegepersonal zu tun hat, ist schwer verständlich.

Die Vorhersage von Experten, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2050 von heute 2,4 Millionen auf vier Millionen erhöhen wird und deshalb im schlechtesten Fall der Beitragssatz in diesen vier Jahrzehnten von heute 1,95 Prozent bis auf sieben Prozent des Bruttogehalts angehoben werden muss, berücksichtigt jedoch keine anderen Veränderungen in der Wirtschaft oder in der gesamten Europäischen Union. Der Vorschlag kümmert sich zunächst nur um die Verlagerung der Kosten weg von den Arbeitgebern und ihrem Anteil am Lohn (Lohnnebenkosten).

Die Behauptung, dass mehr als jeder Dritte der Alten der Zukunft, statistisch gesehen, gepflegt werden müssen, ist purer Kaffeesatz. Diesen Prozentsatz gibt vielleicht bei den über 90jährigen, die gleichzeitig noch eine Demenz haben. Aber bei den 80jährigen oder der gesamten Gruppe der RentnerInnen gab es solch hohe Prozentzahlen der Pflegebedürftigkeit noch nie.

Vorschläge für Maßnahmen zur Eindämmung des Pflegenotstands

Hartz-IV-Empfänger sollen nach der Meinung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) künftig auch als Pflegekräfte eingesetzt werden. Sie sehe nicht ein, dass Pflegekräfte nur noch aus Osteuropa kommen sollten, wenn man 2,2 Millionen arbeitsfähige Transferempfänger habe. Sagt sie in einem Interview mit der Bild am Sonntag.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hält diesen Schritt für „politisch falsch und gefährlich“. Für die Pflegefachkräfte seien die Äußerungen der Kanzlerin ein Schlag ins Gesicht gewesen. Für den Präsidenten des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) Bernd Meurer klang dies nach Zwangsrekrutierung, ein falscher Weg, Die Gewerkschaft Verdi wies auf die realen Pläne der schwarz-gelben Koalition hin, am Ende des Jahres die Förderung der Umschulung zur Altenpflege durch die Arbeitsagentur zu streichen.

Vielleicht ein Mißverständnis, weil für den Pflegerat prinzipiell nichts gegen den Einsatz von Hartz-IV-Empfängern in der Pflege spricht. Dazu müssten allerdings erst die notwendigen Voraussetzungen durch eine Umschulung geschaffen werden. Nett und kommunikativ zu sein, reiche nicht aus.

Diverse Vorschläge

  • Erhöhung der Attraktivität des Berufs u. a. durch bessere Bezahlung, gesicherte Freizeit durch Einführung der 5-Tage-Woche - damit wird der Beruf auch für Späteinsteiger attraktiver
  • Einstellung von Hilfskräften, die nachqualifiziert werden sollen (immer wieder ein Argument für die Krankenpflegehilfe-Ausbildung)
  • Einstellung von Fachkräften aus anderen Ländern (es kamen kleinere "Wellen" aus Nationalchina, Indien, den Philippinen, Landesteilen des ehemaligen Jugoslawiens)
  • Umstrukturierungen des Gesundheitswesens, die den Personalbedarf senken (z. B. Ausweitung der Sozialstationen, Kürzung der durchschnittlichen Verweildauer der Patienten - Bettenabbau, Krankenhausbedarfsplanung und ihre Folgen)
  • Durch Maßnahmen, die den Berufsausstieg von Pflegekräften verzögern oder verhindern sollen, z. B. Maßnahmen gegen Überforderung durch zu hohe und ständige Arbeitsbelastungen.
  • Bremen: Die dortige Arbeitnehmerkammer fordert bessere Arbeitsbedingungen in der ambulanten Pflege. Die Lage der Beschäftigten in den ambulanten Pflegediensten Bremens hat sich einer neuen Untersuchung zu Folge verschlechtert. Die Bremer Arbeitnehmerkammer kritisiert den steigenden Druck auf das Pflegepersonal. Der Geschäftsführer der Arbeitnehmerkammer, Hans Endl, erklärte am 21.03.2006, man dürfe aus Kostengründen nicht an Aus- und Fortbildungen sparen, denn eine qualitativ hochwertige Pflege könne auch zur Entlastung der kommunalen Haushalte beitragen.
  • Weblink dazu: Arbeitnehmerkammer Bremen

Weltweiter Pflegenotstand

Der weltweite Mangel an Pflegekräften ist einerseits auf einen Mangel an Ausbildungsplätzen zurückzuführen, andererseits auf Abwanderung von medizinischem Personal in reichere Länder, eine zunehmende Migration auch von Pflegekräften — das wird zum Teil unter der Bezeichnung Care Drain diskutiert. Der International Council of Nurses (ICN) und andere Organisationen z B unter weltweiter Pflegenotstand - Internationaler ICN-Gipfel 2010 in Genf

Die konkrete Überlastungsanzeige

In einer konkreten Sitauation kann es notwendig sein, eine Überlastungsanzeige abzugeben. Eine Überlastungsanzeige ist in der Regel eine schriftliche Information an die Pflegedienstleitung bzw. den Arbeitgeber über Arbeitsbedingungen, die zu Schäden der anderen Vertragspartei - also Patienten, alten Menschen, etc. - führen können bzw. absehbar dazu führen. Pflegekräfte sind dazu nicht nur berechtigt, sondern nach § 15 und § 16 des Arbeitsschutzgesetzes sogar verpflichtet, ihren Arbeitgeber auf mögliche Schädigungen oder Gefährdungen des Patienten hinzuweisen. Die Stellung als Erfüllungsgehilfe macht die Information zur Pflicht (nach dem BGB). Die Anzeige dient dazu, den Arbeitgeber auf organisatorische Mängel rechtzeitig hinzuweisen, so dass dieser sie noch ausräumen kann. Stellt der Arbeitgeber nach Kenntnisnahme der Information die Mängel nicht unverzüglich ab, ist er für daraus resultierende Schäden mitverantwortlich.

Dabei bleibt die Verpflichtung der anzeigenden Arbeitnehmer weiter erhalten, ihre Arbeit mit größtmöglicher Sorgfalt zu erledigen. Strafbare Handlungen werden dadurch nicht entschuldigt.

Die Information von Patienten oder Bewohnern über eine bevorstehende Leistungsminderung ist nicht Gegenstand der Überlastungsanzeige. Erfolgt diese Information direkt durch Beschäftigte ohne einen Auftrag durch den Arbeitgeber, kann dies evtl. zum Vorwurf der Geschäftsschädigung führen.

Rechtlich zu bedenken

Nach § 15 bzw. § 16 Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihrem Arbeitgeber eine Überlastung anzuzeigen, wenn daraus eine Gefährdung der eigenen Gesundheit, Sicherheit oder der von anderen Personen entstehen kann:

  • § 15 (1): Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten so wie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz (1) haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen Sorge zu tragen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.
  • § 16 (1): Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit […] unverzüglich zu melden.

Wann eine Überlastungsanzeige abzugeben?

Der Zeitpunkt zur Abgabe einer solchen, möglichst schriftlichen Erklärung ist spätestens dann gegeben, wenn die Übersicht über die zu leistende Arbeit verloren gegangen und aus eigener Kraft dem Anzeigenden die Abarbeitung nicht mehr möglich ist.

Es ist sehr empfehlenswert, sich im Vorfeld mit Kollegen und nach Möglichkeit mit dem [[Betriebsrat], der Mitarbeiter- oder der Personalvertretung zu besprechen.

Mitteilen: Wann können Überlastungen auftreten? Mögliche Folgen?

Überlastung kann z.B. bei längerfristigen Krankheits- oder anderen Vertretungen sowie bei einem über dem Durchschnitt liegenden Arbeitspensum auftreten. Typische Situationen sind stark reduzierte Mitarbeiterzahl bzw. die hohe Arbeitsbelastung durch ungeplante Personalausfälle, akuter Mehraufwand (z. B. Notfälle, zusätzliche Aufnahmen, Umzüge) oder durch seit Wochen unbesetzte Stellen bei hohem Arbeitsanfall.

Arbeiten werden zum Teil unerledigt bleiben. Dies könnten folgende Aufgaben sein:

  • berufsfremde Tätigkeiten wie ...
  • Ausbildungsaufgaben wie...
  • Verwaltungsarbeiten wie...

kurz: Arbeiten die nicht notwendig sind. Es können auch pflegerische Arbeiten leiden.

  • Einschränkung pflegerischer Maßnahmen wie zum Beispiel duschen/baden, Anleitungen zum Erhalt von Fähigkeiten (aktivierende Pflege).
  • Reduzierung therapeutischer Maßnahmen wie Prophylaxen.

Die Beschäftigten haben alles in ihrer Kraft liegende zu tun, Schäden möglichst zu vermeiden. Es ist ihnen nicht zuzumuten, auszuwählen, welche Schädigungen sie Patienten zufügen oder durch Unterlassen herbeiführen.

Berücksichtige: Was könnte Abhilfe bringen?

  • Zusätzliche (versetzte, eingestellte) Arbeitskräfte
  • Bettensperrung, Aufnahmesperre
  • Verlegung von Patienten oder Bewohnern in andere Einrichtungen
  • Verschiebung von einzelnen Arbeitsprozessen auf andere Abteilungen, Mitarbeiter oder einen späteren Zeitpunkt

Darüber haben die jeweiligen Leitungskräfte zu entscheiden.

Es kann gefragt werden, ob von unter Druck arbeitenden Pflegenden noch erwartet werden kann, dass sie auf so etwas hinweisen. Aber jedenfalls sollte ein Hinweis über den Zeitraum gegeben werden, die es evtl. noch bis zum "Untergang" braucht.

Was sollte in die Überlastungsanzeige aufgenommen werden?

Unbedingt sollte die Art der Überlastung und der Grund ihres Entstehens klar aufgezeigt werden. Der Grund des Organisationsmangels sollte konkret benannt werden. Es ist darauf hin zu weisen, dass Fehler nicht auszuschließen sind und dass um Abhilfe gebeten wird. Der Hinweis an den Arbeitgeber, dass er nun in seiner Organisationspflicht steht, ist diesem vielleicht hilfreich.

Man sollte ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch weiterhin alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine Gefährdung der Patienten/ Bewohner zu vermeiden.

Die Reaktion der Leitungskräfte auf eine Überlastungsanzeige ist in der Regel heftig. Es empfiehlt sich im Vorfeld wirklich alle denkbaren Ressourcen zu mobilisieren. Es ist schon vorgekommen, dass MitarbeiterInnen nur wegen einer Überlastungsanzeige eine Kündigung angedroht wurde. Um die Folgen für die Einzelnen abzuschwächen wäre es sehr hilfreich, wenn eine gemeinsame Aktion eines Teams in Absprache mit der Personalvertretung möglich wäre.

Literatur dazu

  • Martina Weber: 50 Fragen zur sogenannten Überlastungsanzeige in Pflegeeinrichtungen. Brigitte Kunz Verlag, 2011. 108 Seiten. ISBN 978-3-89993-763-3

Filme, Videos und TV-Sendungen zum Thema

  • Video: Fachkräftemangel? Qualifizierte Bewerber werden durch niedrige Bezahlung oder die Arbeitsbedingungen abgeschreckt. ARD - Plus-Minus-Beitrag vom (6 Min.)
  • zdf - Fernsehbericht.reportage vom 23. Oktober 05 - Thema Wer will denn schon ins Heim? Pflegenotstand in Deutschland. Viele Einzelbeiträge z B Pflegestufe Null, Vom harten Pflegealltag zu Hause; Danuta aus Polen ist illegal. Wieviel ist zumutbar? Wie sich die Unterhaltspflicht berechnet zum Thema "Elternunterhalt". Pflegekosten verteilen sich auf mehrere Säulen.
  • zdf-Fernsehbericht.reportage vom 23. Oktober 05(Link s. u.)

Literatur

  • Breitscheidel Markus: Abgezockt und totgepflegt. Alltag in deutschen Pflegeheimen. Berlin: Econ 2005. ISBN 3-430-11572-8 . Verweis bei de.wikipedia.
  • Buttler Günter, Herder-Dorneich Philipp u.a. (1985) : Wege aus dem Pflegenotstand. Ordnungspolit. Prinzipien einer reform der pflegesicherung alter Menschen. Nomos, Baden-Baden.
  • Drieschner Frank: Ende ohne Gnade. Die Intensivmedizin lässt Willenlose leiden. Die Altenpflege lässt Hilflose verkommen. Doch die Gesellschaft verdrängt das grausige Geschehen in Kliniken und Pflegeheimen. Sie fürchtet Krankheit mehr als den Verlust der Würde. In : DIE ZEIT 29/2004
  • Fussek Claus, Sven Loerzer: Alt und abgeschoben -Der Pflegenotstand
  • Güntert Bernhard; Orendi Bennina; Weyermann Urs (1989): Die Arbeitssituation des Pflegepersonals - Strategien zur Verbesserung. Huber, Bern. (Kanton Bern, Krankenhauspersonal, Belastung Zufr. Die klass. Untersuchung zur Pers.-Verweildauer im deutschspr. Raum. Nicht mehr lieferbar.)
  • Kulbe Simone (1990): Der "Pflegenotstand" an Krankenhäusern. Eine Untersg. aus motivationstheoretischer Sicht. DKZ 6/1990, Beilage S. 1-19
  • Landau K (Hrsg., 1991): Arbeitsbedingungen im Krankenhaus und Heim. München, BayStaatsmfAFS, 637 S.
  • Markus Katrin (1992): Pflegenotstand und wozu er führen kann. A.pfl. wird wegen körperlicher Mißhandlung von Bew. verurteilt. In: Altenpflege 8/92, 509-514 (Dokumentation eines Urteils)
  • Unruh Trude (Hrsg, 1989): Tatort Pflegeheim. Zivildienstleistende berichten. Klartext, Essen. ISBN 3-88474-441 -0 16 . 203 Seiten
  • Windisch M u. a. (1995): Arbeitssituation in ambulanten Diensten und Belastungen für die Pflegerlnnen. in Häusl Pflege 1/95 14-20.(Studie in 1992, n=84 Beschäftigten aus 17 einrichtg.)
  • Wittig H (1990): Anlage einer Studie zur Motivation von Altenpflegepesonal. In: Dt.GfG Altern zwischen Hoffnung und Verzicht. Prävention • Rehabilitation • Irreversibilität. XVIII. Jahrestagung, Lübeck, Sept. 1990. S. 294-295
  • Zimber Andreas, Weyerer Siegfried (1999): Arbeitsbelastung in der Altenpflege. Vlg. für angewandte Psychol., Göttingen(Hogrefe). ISBN 3801712109 . 315 Seiten.
  • Brigitte Zellhuber: Altenpflege - ein Beruf in der Krise? Eine empirische Untersuchung der Arbeitssituation sowie der Belastungen von Altenpflegekräften im Heimbereich. Kuratorium Deutsche Altershilfe: Köln, 2005 - Reihe: thema, Band 199. 219 Seiten. ISBN 3-935299-59-1 .

Zitate, Quellen

Weblinks



Zur Überlastungsanzeige

Einzelnachweise

<references/>

Siehe auch